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   BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11   

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https://dejure.org/2014,42047
BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11 (https://dejure.org/2014,42047)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2014 - 1 BvL 20/11 (https://dejure.org/2014,42047)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2014 - 1 BvL 20/11 (https://dejure.org/2014,42047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 10a Abs 3 KAG RP 1996 vom 12.12.2006, § 10 Abs 2 KAG RP 1996
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender Straßenbaubeiträge <§ 10a KAG RP> - unzureichende Erörterung verfassungskonformer Auslegungsalternativen der zur Prüfung vorgelegten landesrechtlichen Norm

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung wiederkehrender Beiträge für sämtliche Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebiets oder voneinander abgrenzbarer Gebietsteile der Gemeinde

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender Straßenbaubeiträge <§ 10a KAG RP> - unzureichende Erörterung verfassungskonformer Auslegungsalternativen der zur Prüfung vorgelegten landesrechtlichen Norm

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit wiederkehrender Straßenbaubeiträge § 10a KAG RP> - unzureichende Erörterung verfassungskonformer Auslegungsalternativen der zur Prüfung vorgelegten landesrechtlichen Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richtervorlage ans Bundesverfassungsgericht - und die verfassungskonforme Auslegung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Mit Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 -, NVwZ 2014, S. 1448, hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund zweier Verfassungsbeschwerden festgestellt, dass § 10a KAG RP nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sondern verfassungskonform auszulegen ist.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 ist es nunmehr Aufgabe der Verwaltungsgerichte, bei der Anwendung von § 10a KAG RP zu prüfen, ob die Beitragsatzungen der Städte und Gemeinden die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein eines individuell-konkret zurechenbaren, grundstücksbezogenen Vorteils der beitragspflichtigen Grundstücke vom Anschluss an die jeweilige Beitragseinheit (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 -, NVwZ 2014, S. 1448 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Dabei muss das vorlegende Gericht auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ; 126, 331 ).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Es verkennt, dass eine Auslegungsmöglichkeit, die zu einem Verfassungsverstoß führt, gerade Voraussetzung der Suche nach einer anderen, verfassungskonformen Auslegung einer Vorschrift ist (vgl. BVerfGE 112, 164 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ; 126, 331 ).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Diesem Begründungserfordernis genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Mit Beschluss vom 1. August 2011 - 4 K 1392/10.KO -, BeckRS 2011, 53342, setzte das Verwaltungsgericht das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG die Frage zur Entscheidung vor, ob §§ 10 und 10a KAG RP verfassungsgemäß sind.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2014 - 1 BvL 20/11
    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ; 126, 331 ).
  • VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

    Mit Beschluss vom 24. November 2014 (1 BvL 20/11) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Verwaltungsgerichts Koblenz für unzulässig erachtet, da der Vorlagebeschluss nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen hinsichtlich der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung von § 10a KAG gerecht werde.
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